Wald und Holz NRW hat einen Flyer zum Thema „Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen“ entworfen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt sein muss.
Beginn der Maßnahme ist das Einbringen der ersten Pflanze in den Boden. Rückwirkend für bereits gepflanzte Kulturen kann die Förderung nicht gewährt werden.
Für alle Fragen rund um die Förderung zur Wiederbewaldung steht Ihnen unser
Förster Michael Fobbe unter Mobil 0171 5871275 oder unter michael.fobbe@wald-und-holz.nrw.de
gerne zur Verfügung.